Ballweg-Prozess: Finanzamts-Wirrwarr um Zuständigkeiten
Nach einer gerichtlich angeordneten Steuerprüfung soll Ballweg 200.000 Euro erstattet werden. Der Prozess könnte deshalb...
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Der Strafprozess gegen Querdenken-Gründer Michael Ballweg nimmt immer absurdere Züge an. Am 40.
Verhandlungstag bestätigte ein Finanzamtsmitarbeiter, dass eine gerichtlich angeordnete Steuerprüfung für 2020 eine Steuererstattung von 200.000 Euro zugunsten Ballwegs ergeben hat. Daraufhin forderte Verteidiger Reinhard Löffler die sofortige Beendigung der Beweisaufnahme, da die Steuerhinterziehungsvorwürfe nicht mehr haltbar seien.
Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft beharrt jedoch weiterhin auf der steuerlichen Relevanz der Spenden an Ballweg. Ein neues Problem entstand durch die Finanzämter.
Das Finanzamt Stuttgart IV erklärte sich plötzlich für nicht mehr zuständig und übertrug die Akten an das Finanzamt Peine. Diese Entscheidung erfolgte, nachdem dasselbe Amt monatelang Beschlagnahmen durchgeführt und Steuerbescheide erlassen hatte. Mittlerweile sind drei Finanzämter beteiligt, ohne dass deren genaue Zuständigkeiten geklärt wären.
Die Situation wird durch ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts kompliziert, das die Aufhebung einer Zuständigkeitsvereinbarung für unzulässig erklärt hatte.